NACHTS UND WOCHENENDE
Sie erreichen uns normalerweise unter unserer Telefonnr. 04141-98080. Sollten wir jedoch nicht erreichbar sein, so können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundeseinheitlichen Telefonnr. 116117 erreichen.
Unter anderem bieten wir eine 24h-Hotline für die Annahme von Rezeptbestellungen an. Hier können Sie Ihren Rezeptwunsch unter 04141-9808-8915 hinterlassen und am Folgetag gegen Vorlage der Krankenversichertenkarte abholen.
UNTERSUCHUNGEN
Folgende Untersuchungen können nur nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt werden:
- Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U2 bis U9)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Check-up (für alle Frauen und Männer ab dem 35. Lebenssjahr alle 3 Jahre), einmalig zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr
- Krebs (für alle Männer ab dem 45. Lebensjahr jährlich)
- Hautkrebsscreening (für alle Frauen und Männer ab dem 35. Lebenssjahr alle 2 Jahre)
- Screening auf Bauchaortenaneurysma
- Jugendarbeitschutzuntersuchungen
- Ultraschalluntersuchungen (Sonographie)
- Elektrokardiogramme (EKG, Langzeit-EKG)
- Langzeitblutdruckmessung
- Lungenfunktionsprüfungen
- Kleine Operationen
- Chirotherapie (Spezielle Handgriffe zur Beseitigung von Gelenkblockierungen)
HAUSBESUCHE
Falls ein Krankheitsverlauf einen Hausbesuch erforderlich macht, rufen Sie bitte möglichst vormittags vor 12.00 Uhr an. Wir kommen dann gerne bei Ihnen vorbei. Bedenken Sie aber bitte, daß alle notwendigen Untersuchungen in der Praxis sehr viel einfacher und schneller durchgeführt werden können.
INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN
Außerhalb der kassenärztlichen Versorgung können wir Ihnen folgende individuelle Gesundheitsleistungen anbieten, die von Ihnen privat zu bezahlen sind:
- Akupunktur
- Reisemedizinische Beratungen incl. spezieller Impfungen
- Führerscheinuntersuchungen
- Kindergartenuntersuchungen
- Untersuchungen auf Tauglichkeit für bestimmte Berufe
VERSICHERTEN-KARTE (CHIP-KARTE)
Bringen Sie bitte die Chip-Karte bei jedem Besuch mit. Falls in dringenden Fällen die Karte einmal nicht vorgelegen hat, bitte diese sofort nachreichen. Ohne Versichertenkarte darf z.B. kein Kassenrezept, keine Überweisung und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Die Chip-Karte ersetzt auch nicht den Überweisungsschein zum spezialisierten Arzt. Nur wenn wir Ihnen eine Überweisung ausstellen, behalten wir den Überblick über Ihre Gesundheit in Bezug auf gezielte Diagnostik und koordinierte Zusammenarbeit mit den spezialisierten Ärzten. Wir erfassen alle Untersuchungsbefunde in Ihrer Krankenakte und können so unnötige Doppeluntersuchungen und gefährliche Parallelbehandlungen vermeiden.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, stellen wir Ihnen selbstverständlich zwischendurch Wiederholungsrezepte aus. Dennoch sollten Sie sich im Interesse Ihrer Gesundheit einmal im Quartal bei uns persönlich vorstellen, damit wir uns über den Behandlungserfolg informieren können und die Therapie an eventuell veränderte Befunde anpassen können. Nur so können wir Sie optimal behandeln.